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eVB-Verfahren
Releasing your potential

eVB-Verfahren


Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde am 10. Februar 2006 von Bundesrat verabschiedet und am 29. April im Bundesgesetzblatt verkündet.

Für die Versicherungsunternehmen bedeutet dies, dass der Nachweis über das Bestehen von Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsschutz künftig grundsätzlich elektronisch zu erbringen ist. Diese Übermittlung erfolgt über GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG. Die Fach- und IT Bereiche benötigen hierfür Unterstützung bei der Beschreibung der fachlichen und technischen Anforderungen und der Prozesse des eVB Verfahrens, sowie Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderung und Qualitätssicherung. 

Im Workshop wird mit dem Kunden die fachliche und technische Spezifikation des eVB-Verfahrens unter Anleitung von fachlichen und technischen Beratern erstellt. Im Anschluss an die Spezifikation und Prozessbeschreibung erfolgen in einem Folgeprojekt die Umsetzung und die beschriebene Qualitätssicherung.